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Steuervorteil Zahnarzt Hannover Zahnklinik AAI - ZA Dan Essiger, MSc MSc

Zahnarzt Hannover informiert:

Zahnärztliche Leistungen, wie z.B. Implantologische Versorgungen, Zahnprothetik und Behandlungen in der Kieferorthopädie, die zum Erhalt der Gesundheit erforderlich sind, können nach §33 Einkommensteuergesetz (EkstG) steuerlich mindernd geltend gemacht werden.

Der Eigenanteil an den Gesamtkosten kann als "außergewöhnliche Belastung" zur Minderung der Einkommensteuer beitragen, wenn er in der Steuererklärung angegeben wird. Wenn diese Sonderausgaben die "steuerlich zu berücksichtigende Grenze" überschreiten kann dies vergünstigende Maßnahmen mit sich bringen. Die steuerliche Grenze berechnet sich nach Einkommen, Steuerklasse und Familienstand und wird prozentual vom Gesamteinkommen berechnet.

Für genaue Auskünfte zu ihrer Steuergrenze wenden Sie sich bitte an ihren Steuerberater, einem Steuerhilfeverein oder an das zuständige Finanzamt.