Professionelle Zahnreinigung (PZR) und unterstützende Parodontitistherapie (UPT) - Hannover Zahnarzt
Hannover Info:
Um den Erhalt der Zähne auch ohne Eingriffe zu garantieren, ist eine moderne Vorsorge unumgänglich. Die Zahnpflege zu Hause ist dabei vorrangig wichtig, genügt jedoch nicht den Ansprüchen einer vollständigen Pflege in der Zahn- und Mundhygiene. Die Entstehung von Karies und Paraodontitis lässt sich mit dem häuslichen Zähneputzen zwar einschränken, jedoch nicht verhindern. Bakterielle Zahnbeläge entstehen trotz gewissenhafter Pflege von Zähnen und Mundraum und bilden somit Angriffsflächen für fortschreitende negative Veränderungen der Zahngesundheit.
Die moderne PZR (Professionelle Zahnreinigung) stellt in unserer Praxis in Hannover ein adäquates Mittel zur Entfernung von Belägen, Bakterien und Verunreinigungen oder Verfärbungen durch z.B.
- Kaffee
- Tee
- Nikotion,
o.ä. zur Verfügung.
So können Sie sicher sein, die beste Mundhygiene erhalten zu haben. Vor der PZR werden Gebiss und Mundraum gründlich auf etwaige Schädigungen überprüft und die Zähne, Zahnzwischenräume und Zahnfleischtaschen mit speziellen Instrumenten gründlich gesäubert. Da sich Bakterien gerne an rauhen Oberflächen ansetzen, werden die Zähne nach der umfassenden Reinigung poliert und versiegelt.
Nach der Behandlung erhalten Sie von unserer ausgebildeten Prophylaxespezialistin eine ausführliche Beratung zur Zahnpflege und Mundhygiene, mit wertvollen Tipps zur täglichen Anwendung.
Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) überschneidet sich in manchen Punkten mit der professionellen Zahnreinigung, beziehungsweise die PZR ist ein Teil der UPT und findet vor allem Anwendung bei Patienten, die vorher schon parodontal erkrankt gewesen sind, die therapiert sind und bei denen eine Erkrankung noch nicht ausgeheilt ist oder nicht wieder eintreten soll.
Die UPT beinhaltet auch eine unterstützende Periimplantitistherapie. Bei beiden Therapieformen wird ein besonderes Augenmerk auf vorerkrankte Areale im Bereich des Parodontiums gelegt, beziehungsweise auf Areale im Bereich des Parodontiums oder periimplantären Raums, der entzündet gewesen ist oder dessen Entzündung noch nicht ausgeheilt ist.
Bundeszahnärztekammer Berlin
Information zur Zahnsteinentfernung nach BEMA-Position 107 - Die Professionelle Zahnreinigung als ideale Ergänzung
Beläge an der Zahn- und Zahnwurzeloberfläche stellen einen bedeutenden Risikofaktor für Gebisserkrankungen dar. Die Entstehung von Zahnstein ist auch immer ein Zeichen für eine nicht optimale Mundhygiene. Im Idealfall verhindert eine richtige Mundhygiene die Entstehung einer bakteriellen Plaque oder eines Biofilms. Die sich im Biofilm vermehrenden Bakterien sind wesentliche Ursache für die Entstehung von Karies und Parodontitis. Zahnstein entsteht durch Mineralisierung des Biofilms. Vorhandene Zahnsteinanlagerungen bieten den Bakterien ideale Lebensbedingungen.
Deshalb ist eine regelmäßige Entfernung des Zahnsteines notwendig. Abhängig vom Erkrankungsrisiko sowie der der Mundhygiene des Patienten muss individuell festgelegt werden, wie häufig Zahnstein und weiche bakterielle Beläge (Plaque/Biofilm) entfernt werden. Das beugt Karies sowie Zahnfleisch- und Zahnbettentzündungen vor.
Der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) legt fest, dass die Zahnsteinentfernung pro Jahr und Patient nur einmal durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen wird.
Vor diesem Hintergrund ist für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - abhängig von ihrem individuellen Erkrankungsrisiko - die professionelle Zahnreinigung (PZR) eine ideale Ergänzung zu den Leistungen der GKV. Dies entspricht den Prinzipien einer modernen und präventionsorientierten Zahn-, Mund und Kieferheilkunde.
Die Professionelle Zahnreinigung
Die gründliche und regelmäßige Reinigung der Zähne und der Wurzeloberfläche stellt zahnmedizinisch gesehen eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen dar. Durch eine abgestimmte Verbindung von individueller Mundhygiene durch den Patienten und regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen in der zahnärztlichen Praxis können bakterielle Beläge (Plaque, Biofilm) deutlich reduziert werden. Denn der mikrobielle Zahnbelag kann nicht nur orale Erkrankungen auslösen, sondern hat auch Einfluss auf die Allgemeingesundheit. Kardiovaskuläre Erkrankungen, Frühgeburten, Lungenentzündungen oder Diabetes mellitus können alle durch Zahnbelag ausgelöst bzw. negativ beeinflusst werden. Die Mundgesundheit ist ein wesentlicher Teil der Allgemeingesundheit. Deshalb sind Präventionsmaßnahmen so wichtig.
Eine professionelle Zahnreinigung beinhaltet aus fachlicher Sicht die Entfernung aller erreichbaren harten und weichen Beläge, die Politur der Zahnoberflächen sowie die anschließende Fluoridierung. Gleichzeitig muss der Patient nach Feststellung des individuellen Erkrankungsrisikos und des Mundhygienezustandes aufgeklärt und entsprechende Informationen sowie Hinweise zur Verbesserung der Mundhygiene erhalten. Für eine nachhaltige Wirkung sollte die PZR in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Viele Zahnarztpraxen in Deutschland bieten mittlerweile die PZR für Erwachsene an.
Die PZR-Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Bei den privaten Krankenkassen erfolgt eine Erstattung abhängig vom jeweils gewählten Tarif. Die Bewertung der Beihilfestellen ist unterschiedlich. Zunehmend übernehmen gesetzliche Krankenkassen als freiwillige Leistung Anteile der Kosten einer PZR.
Bereits im Jahr 2003 hat die Stiftung Warentest in ihrem "Ratgeber Zähne" festgestellt, wie ratsam eine PZR für den Patienten ist:
"Die professionelle Mundhygiene ist absolut zu empfehlen. Gesunde Patienten sollten sich dem ein- bzw. zweimal pro Jahr unterziehen, Patienten mit tiefen, schwer zu pflegenden Taschen eher drei- bis viermal jährlich. Die Kosten können bei mehreren Sitzungen u. U. schmerzen; bei tadelloser Arbeit ist das Geld aber gut angelegt. Denn Patienten, die diese Leistungen regelmäßig in Anspruch nehmen, haben gesündere Zähne als diejenigen, die sich nur auf die eigenen Reinigungskünste verlassen. Sie ersparen sich oft Kronen, Implantate und Zahnfleischoperationen."
Bundeszahnärztekammer im Juni 2014